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Psychologische Praxis Diplom-Psychologin Katrin Helbig
Tautropfen an Grashalmen
Telefon 0351 899 66 07

Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich zum Psychotherapeuten?
Sie können grundsätzlich direkt zum Psychotherapeuten gehen. In diesem Fall müssen Sie jedoch 10 Euro Praxisgebühr bezahlen. Wenn Sie einen Überweisungsschein mitbringen, muss die Praxisgebühr nicht bezahlt werden.

Was geschieht im Erstgespräch?
Im Erstgespräch sollten Sie Ihre Beschwerden und Probleme möglichst genau schildern. Als Psychotherapeutin habe ich Verständnis dafür, dass es manchen Menschen sehr schwer fällt, über Persönliches so offen zu sprechen.

Dabei können Sie miteinander besprechen, ob eine längere Psychotherapie eine geeignete Behandlungsmethode für Sie sein könnte. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen oder Zweifel zu benennen. Wichtig ist dabei, dass Sie sich von Ihrem Gegenüber als Mensch angenommen fühlen und Vertrauen aufbauen können. Ähnlich wie beim Arzt findet auch beim Psychotherapeuten eine ausführliche Diagnostik statt. Dadurch ist es möglich, Ihre Probleme noch genauer zu verstehen und im Verlauf der weiteren Sitzungen einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen. Für viele psychische Erkrankungen gibt es inzwischen wissenschaftlich gut erforschte Behandlungsmethoden.

Nennen Sie in einem Erstgespräch auch Ihre Erwartungen und Ziele. Wenn Ihnen das noch schwer fällt, können Sie Hilfe erhalten, um genauer heraus zu finden, welche Therapieziele für die Lösung Ihres Problems sinnvoll sein könnten. Manche Menschen möchten lernen, selbstbewusster zu werden, andere möchten Ängste bewältigen oder wieder Lebensfreude gewinnen. In jedem Fall wird es darum gehen, individuelle Problemlösungen zu finden.

Wie ist der Ablauf einer Therapie?

Die ersten Therapiestunden werden probatorische („vorbereitende“) Sitzungen genannt. In diesen Stunden können Sie den Therapeuten und seine Arbeitsweise kennen lernen. Dabei wird eine ausführliche Diagnostik durchgeführt, um Ihre spezifische Problematik genau zu verstehen und einen individuellen Behandlungsplan zu entwickeln. Gemeinsam mit dem Therapeuten wird dann entschieden, ob eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt wird, denn solch eine Behandlung ist eine genehmigungspflichtige Leistung. Erfolgt eine Genehmigung durch die Krankenkasse (Kurzzeittherapie in der Regel 25 Stunden), beginnt die eigentliche Behandlung. Die meisten Patienten kommen dann zu einer Sitzung pro Woche (Dauer: 50 Minuten), wenn die Symptomatik sich gebessert hat, auch in größeren Abständen. Die Dauer einer Therapie richtet sich nach der individuellen Problematik. Eine Verlängerung einer Kurzzeittherapie kann bei der Krankenkasse beantragt werden.

Welche psychischen Erkrankungen gibt es?
Die häufigsten psychischen Erkrankungen sind:

  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Essstörungen
  • Zwänge
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Sexualstörungen
  • Suchterkrankungen

Wenn Sie Interesse haben, sich näher darüber zu informieren, ist dies auf folgender Internetseite möglich: http://www.c-d-k.de/psychotherapie-klinik/Sitemap/Sitemap.html
Dort finden sie zu jeder Störung Angaben zu Merkmalen, Ursachen, zur Auftretenshäufigkeit sowie zur Behandlung.

Wann ist professionelle Hilfe empfehlenswert?
Wer unter seelischen Problemen leidet und diese trotz seiner persönlichen Bemühungen nicht bewältigen kann, sollte sich nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vielleicht haben Sie sich ernsthaft bemüht, Ihre Probleme allein zu lösen. Trotzdem geht es Ihnen nicht besser. Dann kann es gut sein, für einige Zeit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um das eigene Leben wieder zu ordnen. So können Sie die Kraft finden, aus einengenden, sich wiederholenden Kreisläufen auszubrechen. In einem Erstgespräch können sie klären, ob eine Psychotherapie eine adäquate Hilfe für sie sein kann und ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten, wenn beim Patienten eine psychische Erkrankung vorliegt (Depression, Angststörung, psychosomatische Erkrankung, bestimmte Schmerzerkrankungen, Traumata, etc.). Die Diagnose wird vom Psychotherapeuten  in den ersten Sitzungen gestellt. Nach den Probesitzungen können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen. Erst nach erfolgter Genehmigung können sie sicher sein, dass ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Leistungen für eine Paartherapie werden nicht erstattet.

Die meisten privaten Versicherungen bezahlen für eine Psychotherapie. Die Einzelheiten sind in den individuellen Versicherungsbedingungen geregelt.